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   VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00   

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https://dejure.org/2001,14254
VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00 (https://dejure.org/2001,14254)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06.09.2001 - 6 K 735/00 (https://dejure.org/2001,14254)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06. September 2001 - 6 K 735/00 (https://dejure.org/2001,14254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Begrenzt beihilfefähige Kieferorthopädische Leistung rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung; Unzumutbarkeit einer anderweitigen zahnärztlichen Behandlung; Behandlungsmethoden zur Beseitigung einer Kieferanomalie; Voraussetzungen einer Härtefallregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 2.95

    Beamtenrecht - Beihilferecht, Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00
    Die auf der Ermächtigungsgrundlage des § 101 LBG erlassene Beihilfeverordnung konkretisiert die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 98 LBG, § 48 BRRG) gegenüber dem Beamten für den Fall von Krankheiten, Geburt und Tod in dessen Familie, indem sie die Ausübung des Ermessens der zur Erfüllung der Fürsorgepflicht auf diesem Gebiet berufenen Stellen zentral bindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.1996 - 2 C 2.95 -, BVerwGE 102, 24).

    Der Normgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die getroffene Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelungen evident ist (BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4.83 -, BVerfGE 71, 39, 58; BVerwG, Urteil vom 29.08.1996, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1993 - 12 A 1031/91

    Aufwendungen; Goldnerz-Aufbaucreme; Beihilfefähigkeit; Verletzung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00
    Eine solche Verletzung setzt andere Größenordnungen der finanziellen Belastung, die zu einer einschneidenden Beeinträchtigung der Lebensführung des Beamten führen, voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.08.1993 - 12 A 1031/91 -).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00
    Eine über den eindeutigen Wortlaut dieser Regelung hinausgehende erweiternde Auslegung der Vorschrift ist nicht möglich (zum Wortlaut als Grenze zulässiger richterlicher Interpretation vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 -, BVerfGE 87, 209, 224 m.w.N.; Zippelius, Juristische Methodenlehre, 7. Aufl., § 9 II (S. 47)).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00
    Die Beihilferegelungen müssen allerdings sicherstellen, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine zumutbare Eigenvorsorge nicht abdecken kann (BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, 101).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00
    Der Normgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die getroffene Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelungen evident ist (BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4.83 -, BVerfGE 71, 39, 58; BVerwG, Urteil vom 29.08.1996, a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00
    Deshalb kann der Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 98 LBG obliegenden Fürsorgepflicht hergeleitet werden, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 29.98 -, NVwZ-RR 2000, 99 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 NB 1.88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Deligierung des Arztes -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.09.2001 - 6 K 735/00
    Dies schließt, wie sich schon aus § 101 Satz 3 Nr. 2, Nr. 4 Satz 2 2. Halbsatz LBG ergibt, die Verneinung oder Begrenzung von Beihilfe für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen ein, sofern die einschränkenden Regelungen weder die Fürsorgepflicht in ihrem Kern verletzen noch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989 - 2 NB 1.88 -, NJW 1989, 2962).
  • VG Düsseldorf, 30.10.2007 - 2 K 1098/07

    Anspruch auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 14 B 04.2997 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 18. Juli 2003, a.a.O.; VG Oldenburg, Urteil vom 6. Juni 2003 - 6 A 1705/01 -, juris, und VG Sigmaringen, Urteil vom 6. September 2001 - 6 K 735/00 -, juris, jeweils zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 der Beihilfevorschriften des Bundes; vgl. auch BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997, a.a.O., zu der entsprechenden Beschränkung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • VG Hannover, 24.03.2011 - 13 A 5395/10

    § 120 NBG i.V.m. § 87c NBG a.F. als gesetzliche Grundlagen der Beihilfe in

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urt. v. 06.09.2001 - 6 K 735/00 -, zit. n. juris) u.a. ausgeführt:.
  • VG Cottbus, 14.05.2009 - 5 K 1367/04

    Beihilfefähigkeit: kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenem nur bei

    Eine isolierte kieferorthopädische Behandlung kann (selbst wenn eine Kieferanomalie vorliegt und eine Behandlungsalternative einen kieferchirurgischen Eingriff umfasst) somit generell nicht zu einer Beihilfefähigkeit der Aufwendungen nach Maßgabe der Nr. 2 der Anlage 2 führen (im Ergebnis ähnlich: VG München, Urt. v. 9. Januar 2001 - M 5 K 99.5308 -, zitiert nach juris; VG München, Urt. v. 19. September 2006 - M 5 K 06.473 - zitiert nach juris; VG Ansbach, Urt. v. 16. August 2006 - AN 15 K 06.00090 -, zitiert nach juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 6. September 2001 - 6 K 735/00 -, zitiert nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 15 K 4778/02 -).
  • VG Hannover, 03.11.2009 - 3 A 2970/09
    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urt. v. 06.09.2001 - 6 K 735/00 -, zit. n. juris) u.a. ausgeführt:.
  • VG Hannover, 03.11.2009 - 13 A 2970/09

    Beihilfefähigkeit von kieferorthopädischen Leistungen

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urt. v. 06.09.2001 - 6 K 735/00 -, zit. n. juris) u.a. ausgeführt:.
  • VG Saarlouis, 06.05.2008 - 3 K 2013/07

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung

    aus der einschlägigen Rechtsprechung u.a. Urteile der Kammer vom 23.11.2000 - 3 K 140/00 - und vom 24.02.2006 - 3 K 260/05 - (beide zu § 9 Abs. 3 Saarl. BhVO); VG Ansbach, Urteil vom 06.06.2000 - AN 19 K 99.01557 - (juris); VG Sigmaringen, Urteil vom 06.09.2001 - 6 K 735/00 - (juris); VG Oldenburg, Urteil vom 06.06.2003 - 6 A 1705/01 - (juris); VG Bayreuth, Urteil vom 18.07.2003 - B 5 K 02.597 - (juris); VG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2007 - 2 K 1098/07 - (juris); ähnlich Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfe-Vorschriften des Bundes und der Länder, Teil 1/6, BhV § 6 Anm. 3 (6).
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